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INSPIRE

INSPIRE © EU
INSPIRE © EU

Das europäische Parlament und der europäische Rat haben mit der Richtlinie 2007/2/EG eine rechtliche Grundlage und somit den Grundstein zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur gelegt:  INSPIRE  (INfrastructue for SPatial Information in Europe).

Ziel dieser Richtlinie ist es, staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifend Geoinformationen zu nutzen und damit gemeinschaftliche (umwelt-)politische Entscheidungen zu unterstützen und Prozesse zu beschleunigen.

Die Richtlinie EU-RL 2007/2/EG wurde durch das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) in Bundesrecht und durch das Niedersächsischen Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) in Landesrecht überführt. Der Landkreis Hildesheim ist zur Umsetzung dieser Gesetze und -soweit sie unmittelbar gilt- dieser Richtlinie verpflichtet.

Gegenstand der INSPIRE-Richtlinie und der zu ihrer Umsetzung ergangenen Regelungen ist der Aufbau eines EU-weiten Geodaten (Metadaten-) –Kataloges sowie die Bereitstellung von Geodiensten (Darstellung- und Download) für die in einheitliche Datenmodelle überführten Geodaten.

 

Geodatensuche

Unter folgenden Portalen können Sie nach Geodaten- und –diensten suchen:

Geodatenportal des Landkreis Hildesheim

Geodatenportal des Landes Niedersachsen

Geodatenportal des Bundes

Geodatenportal der EU

Dabei ist es möglich die Suche nach z.B. Stichworten, fachlichen Kategorien oder Suchräumen einzuschränken.

Die Geodatenkataloge bauen grundsätzlich aufeinander auf, d.h. Themen des Landkreises werden auch im Katalog des Landes, des Bundes usw. zu finden sein.

Gemeinsame Umsetzung der INSPIRE Richtlinie mit den Gemeinden

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim (außer Stadt Hildesheim) haben beschlossen, bei einer kreisweiten Lösung zur Umsetzung der INSPIRE Richtlinie mitzuwirken.

Den Gemeinden steht der Zugang zur Geodateninfrastruktur des Landkreises offen. Die von Städten und Gemeinden publizierten Daten  können Sie somit bereits  im Geodatenkatalog des Landkreis Hildesheim finden.

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